Abgasfänge / Abgasanlagen / Rauchfänge
In Burgenland ist es gesetzlich vorgeschrieben, Abgase durch sogenannte Abgasfänge über das Dach ins Freie zu leiten. Die dauernde, sichere und wirksame Ableitung kann nur durch eine regelmäßige Überprüfung und Kehrung gewährleistet werden. Undichte oder durch Rußbrände verlegte Abgasfänge gefährden Gesundheit und Leben.
Gasfeuerungsanlagen
Moderne Gas-Zentralheizungen sind mit effizienter Technik ausgestattet. Einmal jährlich reinigt und überprüft ihr Rauchfangkehrer lt. Kehrgesetz 2000 § 4 Abs.:2 Ihre Gasfeuerungsanlage. Dabei wird die Vorrichtung auf Fremdkörper, Beschädigung und Kondensatablauf überprüft. Bei Bedarf werden Teile der Anlage demontiert und gereinigt.